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Einführung der Chancenkarte: Neue Perspektiven für Fachkräfte

8 Min
Match Redaktion
chancenkarte
Inhaltsverzeichnis
Drei Säulen
Voraussetzungen Chancenkarte
Besondere Regelungen
Fazit

Die jüngsten Entwicklungen im Gesetzgebungsverfahren zur Fachkräfteeinwanderung markieren einen Meilenstein in der deutschen Einwanderungspolitik. Seit November 2023 sind bedeutende Veränderungen in Kraft getreten, die einen Schritt in Richtung einer stärker regulierten und attraktiven Einwanderungspolitik bedeuten können.

Durch die Modernisierung und Weiterentwicklung des Einwanderungsrechts sollen verbesserte und transparentere Rahmenbedingungen für die Einwanderung erreicht werden. Dadurch können qualifizierte Fachkräfte, erfahrene Arbeitskräfte und Personen mit besonderem Potenzial aus Drittstaaten eine vielversprechende Perspektive in Deutschland finden. Dies soll nicht nur die dringend benötigte Gewinnung von Fachkräften unterstützen, sondern auch zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit auf dem globalen Markt beitragen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Chancenkarte ermöglicht Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten eine flexible Einreise- und Jobsuche in Deutschland ohne vorheriges Jobangebot.
  • Das neue Punktesystem der Chancenkarte bewertet Qualifikationen, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug.
  • Die Chancenkarte erlaubt Nebentätigkeiten bis zu 20 Stunden pro Woche und Probearbeiten, mit einer möglichen Verlängerung um zwei Jahre bei qualifiziertem Jobangebot.
  • Pflegeassistent:innen und Pflegehelfer:innen aus Drittstaaten mit Ausbildung in Deutschland erhalten erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt.
  • Die Blaue Karte EU bietet Fachkräften mit Hochschulabschluss oder gleichwertiger Qualifikation zusätzliche Anreize durch vereinfachte Regelungen für Familiennachzug, Ansammlung von Aufenthaltszeiten in anderen EU-Staaten und vereinfachten Arbeitgeberwechsel.
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Die Drei Säulen der Fachkräfteeinwanderung

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz stützt sich dabei auf drei Hauptpfeiler: die Fachkräftesäule, die Erfahrungssäule und die Potenzialsäule, die jeweils unterschiedliche Aspekte der Einwanderung adressieren.

Die Fachkräftesäule

Sie bleibt das zentrale Element der Einwanderungspolitik und bietet Fachkräften die Möglichkeit, ihre Qualifikationen in verschiedenen Tätigkeitsbereichen einzubringen. Durch die Aktualisierungen der EU-Hochqualifiziertenrichtlinie bzw. der Blauen Karte RL werden zusätzliche Anreize für Fachkräfte geschaffen, einschließlich der Absenkung von Gehaltsschwellen für Regel- und Engpassberufe sowie für Berufseinsteiger. Zudem wird beispielsweise ein Meisterabschluss einem akademischen Abschluss gleichgestellt, und IT-Spezialisten haben die Möglichkeit, eine Blaue Karte zu erhalten, auch wenn sie keinen formalen Hochschulabschluss vorweisen können. 

Personen, die eine Blaue Karte aus einem anderen EU-Mitgliedstaat besitzen, dürfen gemäß §18h Abs.1 S.1 AufenthG für geschäftliche Tätigkeiten nach Deutschland einreisen. Sie benötigen keinen zusätzlichen Aufenthaltstitel gemäß §4 Abs.1 AufenthG, sofern diese Tätigkeiten im direkten Zusammenhang mit ihrem Arbeitsvertrag stehen. Diese sogenannte kurzfristige Mobilität erfordert somit bei Kurzaufenthalten weder ein Visum noch eine Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. 

Des Weiteren wird der Familiennachzug bei Weiterwanderung innerhalb der EU bevorzugt behandelt. Falls Familienangehörige aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit visumpflichtig sind, dürfen sie mit den im vorherigen EU-Mitgliedsstaat ausgestellten Aufenthaltstiteln als Familienmitglieder einer Inhaberin oder eines Inhabers der Blauen Karte EU nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten, ohne ein Visumverfahren durchlaufen zu müssen. 

Bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland entfallen zudem die Anforderungen an ausreichenden Wohnraum (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) und die Sicherung des Lebensunterhalts (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG). Zusätzlich werden die Aufenthaltszeiten aus anderen Mitgliedstaaten für den Daueraufenthalt in der EU berücksichtigt. 

Eine weitere Erleichterung betrifft den Arbeitgeberwechsel für Fachkräfte. Nach 12 Monaten Beschäftigung kann der Arbeitgeber gewechselt werden, wobei jede Art von Beschäftigung ausgeübt werden darf, ohne dass eine Genehmigung der Ausländerbehörde erforderlich ist oder ein Vetorecht besteht.

Erfahrungssäule

Die Erfahrungssäule ermöglicht es, Berufsabschlüsse, die in anderen Ländern erworben und anerkannt wurden, in Deutschland anzuerkennen, vorausgesetzt, sie umfassen mindestens eine zweijährige Ausbildung. Dies erfordert ein konkretes Arbeitsplatzangebot und hinreichende Sprachkenntnisse, die den beruflichen Anforderungen entsprechen. Ermöglicht wird somit der Zugang zum Arbeitsmarkt auf der Grundlage beruflicher Erfahrung auch für nicht-regulierte Berufe in allen Branchen. Bisher waren nur für den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie entsprechende Maßnahmen vorhanden.

Potenzialsäule

Eine weitere bedeutsame Änderung steht ab dem 1. Juni 2024 bevor. Die Einführung der neuen „Chancenkarte“ im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes soll die Einreise und Arbeitssuche für anerkannte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland erleichtern. Erstmals wird ein punktebasiertes System (PBS) zur Regulierung der Arbeitsmigration eingeführt. 

Die Chancenkarte, als Kern der Potenzialsäule, ermöglicht somit Fachkräften die Einreise nach Deutschland ohne vorheriges Jobangebot. Sie steht Ausländer:innen offen, die den Fachkraftstatus innehaben, was bedeutet, dass sie entweder einen Hochschulabschluss haben oder eine berufliche Qualifikation vorweisen können, die als gleichwertig mit einem deutschen Abschluss gilt. Diese Option  Einreise zur Jobsuche bestand bereits zuvor, jedoch war sie auf 6 Monate begrenzt und wurde kaum genutzt. 

Personen mit Fachkraftstatus unterliegen auch weiterhin nicht dem Punktesystem. Neu ist jedoch die Möglichkeit für Personen ohne Fachkraftstatus, zur Jobsuche einzureisen. Diese müssen eine bestimmte Punktzahl erreichen (derzeit 6 Punkte).

Voraussetzungen für die Beantragung der Chancenkarte Deutschland

Um für das Punktesystem zugelassen zu werden, müssen Bewerber:innen folgende Einstiegsvoraussetzungen erfüllen (gemäß § 20a Abs. 4 AufenthG):

  1. Anerkannte Qualifikationen: Bewerber:innen müssen entweder über eine ausländische Berufsqualifikation verfügen, die vom Staat, in dem sie erworben wurde, anerkannt und mindestens zweijährig ist. Oder sie müssen einen von einer deutschen Auslandshandelskammer erteilten Berufsabschluss haben. Alternativ wird ein anerkannter Hochschulabschluss akzeptiert.
  2. Sicherung des Lebensunterhalts: Bewerber:innen müssen nachweisen können, dass sie ihren Lebensunterhalt während ihres Aufenthalts in Deutschland ohne staatliche Hilfe gem. §2 Abs.3 des AufenthG bestreiten können. Eine dritte Person kann sich gemäß §68 AufenthG verpflichten, den Lebensunterhalt zu sichern, sog. Verpflichtungserklärung.
  3. Sprachkenntnisse: Mindestens grundlegende Deutschkenntnisse auf A1-Niveau oder fortgeschrittene Englischkenntnisse auf B2-Niveau sind erforderlich, um eine Chancenkarte zu erhalten.

Punktesystem Chancenkarte

Sobald die Grundvoraussetzungen erfüllt sind, können Bewerber:innen Punkte in verschiedenen Kategorien sammeln, die ihre Chancen auf Erhalt einer Chancenkarte verbessern. Zu den Bewertungskriterien gehören: 

  • Anerkennung der Qualifikationen in Deutschland, 
  • Sprachkenntnisse, 
  • Berufserfahrung, 
  • Alter und Deutschlandbezug 
  • sowie das Potenzial der mitziehenden Lebens- oder Ehepartnerinnen und -partner.
Kriterien nach § 20b AufenthG-neu Punkte
Defizitbescheid zur Anerkennung 4
Deutsch B2 3
Deutsch B1 2
Englisch C1 1
3 Jahre einschlägige Berufserfahrung in 7 Jahren 3
2 Jahre einschlägige Berufserfahrung in 5 Jahren 2
Nicht älter als 35 Jahre 2
Nicht älter als 40 Jahre 1
Voraufenthalt ab 6 Monate in den letzten 5 Jahren 1
Ehegatte erhält gleichzeitig die Chancenkarte 1
Patenschaft durch Inländer 1

Chancenkarte beantragen

Die Beantragung der Chancenkarte erfolgt über die deutschen Auslandsvertretungen, die das neue Punktesystem im Rahmen der Visaerteilung anwenden. Nach der Einreise in Deutschland erteilt die zuständige Ausländerbehörde auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis in der Variante der Chancenkarte. Dieser Prozess soll es Fachkräften ermöglichen, sich flexibel auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu bewegen und nach einer Festanstellung zu suchen.

Für ausländische Pflegefachkräfte wird die Einreise voraussichtlich auch weiterhin hauptsächlich über die in § 16 AufenthG geregelten Aufenthaltserlaubnisse erfolgen.

Besondere Regelungen für Pflegeassistent:innen und Pflegehelfer:innen

Eine weitere Änderung wird mit der Neufassung des § 20 AufenthG erfolgen, der die Suche einer Erwerbstätigkeit vom Inland aus regelt. Gem. § 20 Abs.1 Nr.5 AufenthG erhalten Pflegeassistent:innen und Pflegehelfer:innen aus Drittstaaten, die ihre Ausbildung in Deutschland absolviert haben, die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel zur Arbeitssuche zu beantragen. Eine Aufenthaltserlaubnis wird bis zu zwölf Monate erteilt und kann einmalig bis zu sechs Monate verlängert werden.

Die Chancenkarte ermöglicht es Fachkräften aus dem Ausland nicht nur, 1 Jahr lang in Deutschland nach einer Festanstellung zu suchen, sondern erlaubt während dieser Zeit die Ausübung einer Nebentätigkeit von bis zu 20 Stunden pro Woche sowie zweiwöchige Probearbeiten. Sollte nach diesem Jahr kein anderer Erwerbstitel gemäß Abschnitt 4 (§§ 18 bis 21 des Aufenthaltsgesetzes) erlangt werden, aber ein Angebot für eine qualifizierte Beschäftigung vorliegen, kann die Chancenkarte um weitere zwei Jahre verlängert werden.

Diese neuen Regelungen sollen Arbeitgebern ermöglichen, auf einen erweiterten Bewerberpool zuzugreifen, und gleichzeitig den bürokratischen Aufwand im Einstellungsprozess reduzieren. So wird die Antragstellung für die Chancenkarte ohne externe Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgen.

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Fazit Chancenkarte

Insgesamt stellt die Chancenkarte einen vielversprechenden Schritt dar, um Deutschlands Position auf dem globalen Markt für Fachkräfte zu stärken. Die erfolgreiche Implementierung und Anpassung an die praktischen Herausforderungen wird entscheidend dafür sein, ob dieses neue System langfristig die gewünschten Erfolge bringt. Mit der Chancenkarte und den neuen Regelungen zur Blauen Karte ist Deutschland jedoch auf einem guten Weg, als attraktiver Standort für internationale Fachkräfte wahrgenommen zu werden.

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Unsere Redaktion besteht aus qualifizierten und erfahrenen Fachleuten, die ihr Wissen nutzen, um fundierte Informationen und Beiträge im Bereich der Anwerbung, Anerkennung und Qualifizierung sowie Integration ausländischer Pflegefachkräfte zur Verfügung zu stellen.